Hinweise zur Entsorgung von Batterien
Hinweise zur
Entsorgung von Batterien:
Gemäß
§ 12 Verordnung über die Rücknahme
und Entsorgung gebrauchter
Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März
1998 (BGBl. I S.
658) weist der Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als
Endverbraucher
zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich
verpflichtet ist.
Batterien
können nach Gebrauch beim
Verkäufer oder in dessen
unmittelbarer
Nähe unentgeltlich
zurückgegeben werden. Werden Batterien an
den
Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu
frankieren. Das
nachfolgende Symbol bedeutet, dass es sich um
schwermetallhaltige,
schadstoffhaltige Batterien handelt, die
nicht mit dem einfachen
Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen.
Unter dem Symbol
befindliche Abkürzungen
bedeuten: „Cd“ (Cadmium),
„Li“ (Lithium) /
„Li-Ion“ (Lithium-Ionen), „Ni“
(Nickel), „Mh“ (Metallhydrid),
„Pb“
(Blei), „Zi“ (Zink) und „Hg“
(Quecksilber).
Von uns erhaltene Batterien bzw. getauschte Akkus können Sie nach Gebrauch bei uns ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:
Handicap-Netzwerk-Shop - Firma jutbiz Ltd.
Wolfratshausener Straße 53a
82054 Sauerlach












